Vorübergehende Schließung der Clubanlage
Liebe Rot-Weiße,
liebe Gäste,
ich hatte euch versprochen, dass wir uns sofort melden, wenn es Neuigkeiten bezüglich der Corona-Verordnungen gibt. Tatsächlich gibt es diese nun, allerdings leider nicht in Form von Lockerungen. Im Gegenteil, die Auflagen wurden im Text der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) wieder verschärft. Geändert zur 8. Auflage hat sich, dass die Verordnung keine Formulierung mehr vorsieht, die die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zum Zwecke des „individualisierten Sports“ erlaubt.
Daher wurden nun alle Sportvereine offiziell vom Sportamt darum gebeten, die Sportanlage geschlossen zu halten und ab sofort auch keinen Individualsport (z.B. Tennis, Leichtathletik) im Freien mehr zuzulassen. Damit haben sich also auch alle Überlegungen erübrigt, wie wir einzelnen kleinen Gruppen eine Nutzung des Kunst- oder Natrurrasens ermöglichen könnten.
Lediglich der Betrieb von Sportanlagen zum Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter bestimmten Auflagen weiterhin möglich. Falls ihr also bei anderen Vereinen sportliche Aktivitäten sehen solltet, so handelt es sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach um Profi-Sportler oder Kader-Athleten.
Wir wurden auch noch einmal darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten nach der 9. BayIfSMV geahndet werden können.
Die Regelungen gelten ab sofort bis mindestens zum 20. Dezember 2020.
Ich wünsche euch also allen eine besinnliche Adventszeit und hoffe, dass wir uns im neuen Jahr bald wieder auf dem Hockeyplatz sehen können.
Herzliche Grüße
Nils Kowalczek
Vizepräsident Hockey